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Die Bündel-Stretchfolie 20 µm transparent ist die ideale Lösung zum Bündeln, Fixieren und Schützen von kleinen Gütern, Kartons oder unregelmässig geformten Produkten. Sie bietet hohe Dehnbarkeit, starke Haftung und eine einfache Handhabung – perfekt für den täglichen Einsatz im Versand, Lager und Handel.
Die Bündel-Stretchfolie 20 µm ist optimal geeignet für den Einsatz in Logistik, Lager, Industrie und Handel. Sie ersetzt das Klebeband bei der Bündelung von Produkten, schützt vor Transportschäden und sorgt für eine saubere, stabile Verpackung – ohne Rückstände oder Beschädigungen.
Effizient, transparent und reissfest – die Bündel-Stretchfolie von Gebinde-Partner ist die perfekte Wahl für schnelles und sauberes Verpacken im Arbeitsalltag.
Kleinere Bestellungen und Pakete versenden wir über unseren Logistikpartner Planzer Transport oder DPD. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Versand.
Größere oder palettierte Waren liefern wir persönlich mit unserem firmeneigenen Lieferfahrzeug aus. So stellen wir sicher, dass Ihre Bestellung sicher, termingerecht und unversehrt bei Ihnen eintrifft. Die Liefertermine sprechen wir bei Bedarf individuell mit Ihnen ab.
Die Versandkosten werden im Warenkorb berechnet und transparent angezeigt. Ab einem bestimmten Bestellwert bieten wir gegebenenfalls eine versandkostenfreie Lieferung an – Details dazu finden Sie während des Bestellvorgangs.
Derzeit liefern wir innerhalb der Schweiz.
Bei Fragen rund um den Versand oder spezielle Lieferwünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung: info@gebinde-partner.ch.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
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