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Die Bündel-Stretchfolie 23 µm transparent ist die perfekte Lösung zum Bündeln, Fixieren und Schützen von kleinen Produkten, Kartons und unregelmässigen Formen. Durch ihre hohe Reissfestigkeit und Elastizität sorgt sie für eine sichere und stabile Verpackung – ideal für den täglichen Einsatz in Logistik, Lager und Versand.
Die Bündel-Stretchfolie 23 µm wird in Industrie, Logistik, Handel und Versand eingesetzt, um Produkte sicher und effizient zu bündeln oder zu schützen. Sie ersetzt Klebeband oder Umreifung bei der Warensicherung und eignet sich ideal für Kartons, Rohre, Profile und Kleinteile.
Reissfest, transparent und vielseitig – die Bündel-Stretchfolie von Gebinde-Partner ist die effiziente Lösung zum Fixieren und Schützen kleiner Waren.
Kleinere Bestellungen und Pakete versenden wir über unseren Logistikpartner Planzer Transport oder DPD. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Versand.
Größere oder palettierte Waren liefern wir persönlich mit unserem firmeneigenen Lieferfahrzeug aus. So stellen wir sicher, dass Ihre Bestellung sicher, termingerecht und unversehrt bei Ihnen eintrifft. Die Liefertermine sprechen wir bei Bedarf individuell mit Ihnen ab.
Die Versandkosten werden im Warenkorb berechnet und transparent angezeigt. Ab einem bestimmten Bestellwert bieten wir gegebenenfalls eine versandkostenfreie Lieferung an – Details dazu finden Sie während des Bestellvorgangs.
Derzeit liefern wir innerhalb der Schweiz.
Bei Fragen rund um den Versand oder spezielle Lieferwünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung: info@gebinde-partner.ch.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
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