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Die Hand-Stretchfolie 20 µm transparent ist eine hochwertige Verpackungsfolie für den professionellen Einsatz im Versand, Lager und Transport. Mit einer Breite von 500 mm und einer Lauflänge von 300 m sorgt sie für sichere Palettensicherung, Schutz vor Feuchtigkeit, Staub und Verschmutzungen.
Die Hand-Stretchfolie 20 µm wird überall dort eingesetzt, wo Waren sicher und effizient verpackt werden müssen – in der Logistik, Industrie, im Handel und Versand. Sie eignet sich ideal zum Fixieren, Stabilisieren und Schützen von Paletten, Kartons und empfindlichen Produkten.
Stark, flexibel und wirtschaftlich – die transparente Hand-Stretchfolie von Gebinde-Partner sorgt für sichere Palettensicherung und zuverlässigen Warenschutz.
Kleinere Bestellungen und Pakete versenden wir über unseren Logistikpartner Planzer Transport oder DPD. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Versand.
Größere oder palettierte Waren liefern wir persönlich mit unserem firmeneigenen Lieferfahrzeug aus. So stellen wir sicher, dass Ihre Bestellung sicher, termingerecht und unversehrt bei Ihnen eintrifft. Die Liefertermine sprechen wir bei Bedarf individuell mit Ihnen ab.
Die Versandkosten werden im Warenkorb berechnet und transparent angezeigt. Ab einem bestimmten Bestellwert bieten wir gegebenenfalls eine versandkostenfreie Lieferung an – Details dazu finden Sie während des Bestellvorgangs.
Derzeit liefern wir innerhalb der Schweiz.
Bei Fragen rund um den Versand oder spezielle Lieferwünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung: info@gebinde-partner.ch.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
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