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Die Kantenschutzwinkel 60 x 60 x 3 mm mit einer Länge von 1200 mm bieten optimalen Schutz für Ecken und Kanten bei Transport und Lagerung. Sie stabilisieren Kartons, Paletten und verpackte Güter und verhindern Beschädigungen durch Umreifungsbänder, Stretchfolie oder Stösse.
Die Kantenschutzwinkel 1200 mm sind vielseitig einsetzbar in Industrie, Versand und Logistik. Sie eignen sich ideal zum Schützen und Stabilisieren von Paletten, Kartonagen, Möbeln oder empfindlichen Gütern während Transport und Lagerung.
Für stabilen und sicheren Warentransport – Kantenschutzwinkel von Gebinde-Partner bieten professionellen Schutz und nachhaltige Qualität.
Kleinere Bestellungen und Pakete versenden wir über unseren Logistikpartner Planzer Transport oder DPD. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Versand.
Größere oder palettierte Waren liefern wir persönlich mit unserem firmeneigenen Lieferfahrzeug aus. So stellen wir sicher, dass Ihre Bestellung sicher, termingerecht und unversehrt bei Ihnen eintrifft. Die Liefertermine sprechen wir bei Bedarf individuell mit Ihnen ab.
Die Versandkosten werden im Warenkorb berechnet und transparent angezeigt. Ab einem bestimmten Bestellwert bieten wir gegebenenfalls eine versandkostenfreie Lieferung an – Details dazu finden Sie während des Bestellvorgangs.
Derzeit liefern wir innerhalb der Schweiz.
Bei Fragen rund um den Versand oder spezielle Lieferwünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung: info@gebinde-partner.ch.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
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