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Die Kantenschutzwinkel 60 x 60 x 3 mm mit einer Länge von 500 mm schützen empfindliche Kanten und Ecken von Kartons, Paletten oder Produkten zuverlässig vor Beschädigungen. Sie stabilisieren Verpackungseinheiten und verbessern die Lastverteilung beim Umreifen oder Stretchfolieren.
Die Kantenschutzwinkel 500 mm eignen sich ideal für den Einsatz in Logistik, Industrie, Handel und Versand. Sie schützen Produkte beim Palettieren, Verpacken und Lagern und sorgen für eine sichere Fixierung empfindlicher Kanten.
Sicher verpacken mit System – Kantenschutzwinkel von Gebinde-Partner bieten zuverlässigen Schutz, Stabilität und Nachhaltigkeit für Ihre Transportgüter.
Kleinere Bestellungen und Pakete versenden wir über unseren Logistikpartner Planzer Transport oder DPD. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Versand.
Größere oder palettierte Waren liefern wir persönlich mit unserem firmeneigenen Lieferfahrzeug aus. So stellen wir sicher, dass Ihre Bestellung sicher, termingerecht und unversehrt bei Ihnen eintrifft. Die Liefertermine sprechen wir bei Bedarf individuell mit Ihnen ab.
Die Versandkosten werden im Warenkorb berechnet und transparent angezeigt. Ab einem bestimmten Bestellwert bieten wir gegebenenfalls eine versandkostenfreie Lieferung an – Details dazu finden Sie während des Bestellvorgangs.
Derzeit liefern wir innerhalb der Schweiz.
Bei Fragen rund um den Versand oder spezielle Lieferwünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung: info@gebinde-partner.ch.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
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