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Die Luftpolsterfolie PARTNER in der handlichen Kurzrolle (1 m x 25 m, 60 µm stark) bietet optimalen Schutz für empfindliche Güter beim Umzug, Versand oder bei der Lagerung. Dank ihrer stoßdämpfenden Luftkammern schützt sie zuverlässig vor Kratzern, Brüchen und Feuchtigkeit.
Diese robuste Verpackungsfolie ist leicht, flexibel und lässt sich mühelos zuschneiden – ideal zum Einwickeln von Geschirr, Gläsern, Bildern oder Elektronikartikeln. Mit ihrer Stärke von 60 Mikrometern bietet sie ein hervorragendes Verhältnis zwischen Stabilität und Materialeinsparung.
Vorteile auf einen Blick:
Technische Daten:
Mit der PARTNER Luftpolsterfolie verpacken Sie sicher, effizient und professionell – egal, ob beim Umzug oder im Versandalltag.
Kleinere Bestellungen und Pakete versenden wir über unseren Logistikpartner Planzer Transport oder DPD. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen nach Versand.
Größere oder palettierte Waren liefern wir persönlich mit unserem firmeneigenen Lieferfahrzeug aus. So stellen wir sicher, dass Ihre Bestellung sicher, termingerecht und unversehrt bei Ihnen eintrifft. Die Liefertermine sprechen wir bei Bedarf individuell mit Ihnen ab.
Die Versandkosten werden im Warenkorb berechnet und transparent angezeigt. Ab einem bestimmten Bestellwert bieten wir gegebenenfalls eine versandkostenfreie Lieferung an – Details dazu finden Sie während des Bestellvorgangs.
Derzeit liefern wir innerhalb der Schweiz.
Bei Fragen rund um den Versand oder spezielle Lieferwünsche steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung: info@gebinde-partner.ch.
Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers einschliesslich Verpackung und evtl. Versicherung, ausser wenn schriftlich abweichende Incoterms vereinbart worden sind. Das gilt auch, wenn die bestellte Ware dem Besteller direkt von unserem Lieferwerk übersandt wird. Lieferfristen werden nach Möglichkeit innegehalten, sind aber nur annähernd und unverbindlich. Bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend; bei deren Lieferungsunmöglichkeit sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt, wenn infolge sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, Transportschwierigkeiten, Warenverknappung oder Warenbewirtschaftung u. dgl.) Lieferungsschwierigkeiten eintreten.
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